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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der AIK Akademie für Immobilienkompetenz

  1. Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen muss schriftlich bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Sollte die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen bestimmten Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, überprüft AIK das Vorhandensein dieser. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch AIK kommt der Weiterbildungsvertrag zustande. Die Anmeldung erfolgt auch durch persönliches Erscheinen am Veranstaltungstag. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung, insofern freie Plätze verfügbar sind, durch AIK mündlich.

  2. Die AIK bekannt gemachten Daten werden elektronisch gespeichert und Dritten nur dann weitergegeben, wenn dies zur Durchführung der Weiterbildung (z. B. Datenweitergabe an Kooperationspartner) notwendig ist.

  3. Das Teilnahmeentgelt ist auf der Grundlage der durch AIK gestellten Rechnung und den darauf festgelegten Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Aufwandspauschale von 50% des Teilnahmeentgelts zu zahlen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine oder keine fristgemäße Stornierung, ist das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen.

  4. Das Teilnahmeentgelt ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. AIK kann für bestimmte Weiterbildungsveranstaltungen Ratenzahlung anbieten. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung erfolgt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung.

  5. Bei einer Kündigung des Weiterbildungsvertrages durch den Teilnehmer nach Beginn der Weiterbildungsveranstaltung sind, soweit die Kündigungserklärung während der ersten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung bei AIK eingeht, 50% des Teilnahmeentgelts zu zahlen. Bei Zugang der Kündigung in der zweiten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  6. Aus Gründen, die AIK nicht zu vertreten hat oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, können Weiterbildungsveranstaltungen abgesagt werden. In diesem Fall werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt, bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen AIK bestehen nicht.

  7. AIK behält sich ausdrücklich Dozentenwechsel und Änderungen des Veranstaltungsablaufes vor. AIK wird alles unternehmen, damit durch notwendige Änderungen kein Qualitätsverlust der Weiterbildungsleistung eintritt.

  8. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

  9. Von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit vorstehend keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen.


Dresden, 01. 12. 2007

info(at)aik-dresden.de
Telefon +49 351 4075853 - 0
Telefax +49 351 4075853 - 9

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Letztes Update: 16.06.2009